SATZUNG
Hier finden Sie einen Auszug aus der Satzung der Walter-Siegenthaler-Gesellschaft für Fortschritte in der Inneren Medizin. Eine vollständige Satzung können Sie gerne per eMail anfordern.
§1 Namen, Sitz, Rechtsform
(1) Der Verein fuhrt den Namen "Walter-Siegenthaler-Gesellschaft für Fortschritte in der Inneren Medizin" (nachfolgend Gesellschaft genannt). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz "e.V." führen.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.
§2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Inneren Medizin und ihrer Grenzgebiete.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht
a) durch die Veranstaltung eines Symposiums über aktuelle Themen der Inneren Medizin mit überwiegend therapeutischem Inhalt in 2-jährigen Abständen sowie
b) durch die Vergabe von Preisen für hervorragende wissenschaftliche Tätigkeiten.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
(5) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
§3 Mitglieder
Die Gesellschaft besteht aus: ordentlichen Mitgliedern, korrespondierenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
§4 Ordentliche Mitglieder
(1) Zu ordentlichen Mitgliedern können wissenschaftlich besonders anerkannte Vertreter der Inneren Medizin und Vertreter der experimentell-therapeutischen Fächer ernannt werden.
(2) Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet das Präsidium nach schriftlicher Empfehlung durch zwei ordentliche Mitglieder.
Köln, im September 2011
